Schiffsordnung

Schiffsordnung

§1
Die „Das Schiffchen GbR“ (nachfolgend die DS GbR  genannt) besitzt bei allen Fahrten (auch sog. Charterfahrten) das alleinige Hausrecht. Wenn es aus Sicht von der DS GbR erforderlich ist, können Fahrgäste von Bord verwiesen werden. Alle Fahrgäste haben den Anweisungen der Schiffsbesatzung bzw. der DS GbR Folge zu leisten.

§2
Eine Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl (12 Gäste) ist in keinem Fall erlaubt.

§3
Fahrgäste, die nachhaltig gegen diese Schiffsordnung  verstoßen, die gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, mutwillig Sachbeschädigung verüben, deren Fahrtteilnahme eine Gefährdung für sich selbst, den ordnungsgemäßen Schiffsbetrieb oder anderer Dritter darstellt oder darstellen könnte (z.B. betrunkene Gäste), oder sonst wie die Ruhe und Ordnung an Bord stören oder stören könnten, insbesondere andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt bzw. vor Fahrtantritt an der Fahrtteilnahme (auch an Charterfahrten), ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen hieraus Ansprüche entstehen. Nach Namensfeststellung erfolgt ggf. ihre Übergabe an die Behörde an der nächsten Schiffsanlegestelle, an der dies ohne Verzögerung des Schiffsbetriebs möglich ist.

§4
Wer ohne gültigen Fahrschein das Schiff betritt oder während der Fahrt seinen Fahrschein verliert und nicht anderweitig nachweisen kann, dass er bereits einen Fahrschein erworben hat, hat sich sofort unaufgefordert zum Nachlösen bei dem nautischen Personal zu melden. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen eine dieser Bestimmungen hat der Fahrgast den Fahrpreis zuzüglich eines erhöhten Beförderungsentgelts von 40,00 Euro zu zahlen. Fahrscheine und Kontrollkarten sind beim Ein- und Aussteigen persönlich und offen vorzuzeigen, währen der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen vorzulegen.

§5
Fahrscheine bzw. Eintrittskarten verlieren mit Verlassen des Schiffes ihre Gültigkeit und sind nicht auf Dritte übertragbar. Unpersonalisierte Fahrscheine sind bis zum Antritt der Fahrt auf Dritte übertragbar, sofern diese zu Sondertarifen erworben wurden, müssen die hierfür geltenden Voraussetzungen auch in der Person des Dritten vorliegen.

§6
Es besteht grundsätzlich kein Sitzplatzanspruch. Trifft ein Inhaber eines Sitzplatzanspruches erst nach Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

§7
Durch das Betreten des Schiffes genehmigt der Fahrgast ausdrücklich Bild- und Tonaufnahmen seiner Person und die Nutzung dieser zu Zwecken des Marketings und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seitens der DS GbR und Dritter, sowie die Veröffentlichung in sozialen Medien, wie auf digitalen Medien Dritter. Fahrgäste dürfen keine Ton-, Film-, Foto- oder Videokameras (auch Mobiltelefonkameras) ohne ausdrückliche Zustimmung der DS GbR auf dem Schiff betreiben.

§8
Leicht tragbares Handgepäck kann der Fahrgast bei sich behalten, sofern andere Mitreisende dadurch nicht belästigt werden. Bei der Unterbringung des Gepäcks und der Garderobe ist den Anweisungen des Schiffspersonals zu entsprechen. Krankenrollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Rollatoren werden nicht befördert. Durchgänge und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.

§9
Eine Mitnahme lebender Tiere ist untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich mit der DS GbR vereinbart wurde. Waffen, ätzende, giftige, feuerähnliche, explosive, andersgefährliche, verbotene und überreichende Gegenstände und solche, durch die Mitreisende belästigt werden könnten, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

§10
Für die Beförderung von jeglichem Gepäck und der an Bord angebrachten Gegenstände zum/vom Schiff  hat der Fahrgast selbst zu sorgen. Eine Haftung für Gepäck, Garderobe oder an  Bord gebrachte Gegenstände wird ausgeschlossen. An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem nautischen Personal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. Zurückgelassene Gegenstände werden gemäß gesetzlicher Reglung aufbewahrt. Offensichtlich wertlose Gegenstände werden nicht aufbewahrt. Der Eigentümer hat den Verlust bei DS GbR GmbH unverzüglich anzuzeigen. DS GbR ermittelt den Verlierer nicht aktiv. Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Eigentümers zurückgesandt.

§11
Es besteht kein Verzehrzwang an Bord aber mitgebrachte Getränke dürfen an Bord nicht verzehrt werden. Speisen dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die DS GbR mit an Bord gebracht werden. An Bord dürfen keine Waren von Dritten verkauft werden.

§12
Der Konsum von Tabakwaren und Vergleichbarem (z.B. E Zigaretten) ist nur in dem Außenbereich des Schiffchens gestattet und nur, sofern andere Gäste dadurch nicht belästigt werden. Der Konsum illegaler Substanzen ist an Bord selbstverständlich untersagt.

§13
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen die Verantwortung für verursachte Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Kinder unter 4 Jahre werden nicht befördert. Maximal 3 Kinder von 4 bis einschl. 13 Jahren können je aufsichtspflichtigen Erwachsenen befördert werden. Nichtschwimmer müssen während der gesamten Fahrt eine Schwimmweste tragen. Diese wird von der DS GbR gestellt.

§14
Die DS GbR sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften außer für Schäden an der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten  betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.



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