AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der „Das Schiffchen GbR“  vertreten durch die Eigentümer Frau Silvana  Pinter-Könemann und Olaf Könemann (nachfolgend DS GbR genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Daneben gilt die Schiffsordnung, die zwingend zu beachten ist.

c) Vertragsschluss
Die Darstellung des Portfolios auf der Website der DS GbR ist zunächst freibleibend und unverbindlich. Der Kunde kann Buchungen und Gutscheine über E-Mail oder persönlich bei der DS GbR erwerben. Ein Widerrufsrecht besteht beim Kauf nicht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für deren Erbringung ein spezifischer Termin vorgesehen ist. Soweit der Kunde eine Charterfahrt buchen möchte, sendet die DS GbR dem Kunden auf seine Anfrage hin zunächst ein unverbindliches Angebot zu, aus welchem der Kunde die wesentlichen Informationen entnehmen kann. An dieses Angebot sieht sich die DS GbR eine Woche gebunden. Innerhalb dieser Zeit kann der Kunde das Angebot per E-Mail annehmen. Bei Buchung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages sofort fällig. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor der Reservierung überwiesen werden. Mit dieser Annahme der Buchung, kommt ein Vertrag zwischen der DS GbR und dem Kunden zustande.

d) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von der DS GbR gespeichert und dem Kunden per Email mit der Buchung zugeschickt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen als Download auf der Internetseite www.das-schiffchen.de zur Verfügung. 

e) Nachträgliche Änderung der
Geschäftsbedingungen
Die DS GbR ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Die DS GbR wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die DS GbR als auch  der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

a) Allgemein
Die DS GbR differenziert zwischen Eventfahrten und Charterfahrten. Eventfahrten sind Abendfahrten, Nachtfahrten, Fahrten mit Programminhalten, Rundfahrten und Fahrten mit eingebundenem Gastronomieanteil. Für Eventfahrten können Fahrkarten erworben werden. Charterfahrten sind Fahrten bei denen der Kunde das Schiff für eine eigene Veranstaltung mietet. Alle Arten von Veranstaltungen der DS GbR  werden nachfolgend, sofern nicht explizit anders angegeben, als Fahrten bezeichnet.

b) Leistungserbringung Die DS GbR ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

c) Leistungsverzögerungen allgemeine Regelung
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der DS GbR nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger und nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die DS GbR nicht zu vertreten. Sie berechtigen die DS GbR dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen
kann die DS GbR vom Vertrag zurücktreten. Die DS GbR verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d.1) Leistungsverzögerungen, besondere
Regelung bei Eventfahrten.
Wird die gebuchte Eventfahrt von er DS GbR abgesagt, erhält der rechtmäßige Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Fahrkarte bei der Verkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat, bzw. Soweit die Fahrkarte direkt bei DS GbR erworben wurde, gegen Rückgabe der Fahrkarte bei der DS GbR. Im Falle der Überbuchung bzw. dem Abbruch der Eventfahrt wegen Hoch- oder Niedrigwasser ist die DS GbR nach eigener Wahl zur Erstattung des Eintrittspreises oder zur Erteilung einer Eintrittskarte für einen anderen gleichwertigen Veranstaltungstag berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Hoch- oder Niedrigwasser und sonstigen Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen, die von der DS GbR nicht zu vertreten sind, behält sich die DS GbR vor, dass die Veranstaltung auch auf einem liegenden Schiff und möglicherweise auch an einem anderen sicheren Standort (z.B. Hafen), als laut Fahrplan bzw. Eventbeschreibung vorgesehen, stattfindet oder auf einem anderen Schiff als Ersatzfahrzeug stattfindet. Eintrittspreisminderungen sind dadurch nicht gerechtfertigt. Zumutbare Programmänderungen oder der Austausch von einzelnen Künstlern oder Artisten behält sich die DS GbR ausdrücklich vor. Eintrittspreisminderungen sind dadurch nicht gerechtfertigt. Weitere Schadenersatzansprüche des Kunden aus vorstehenden Gründen sind ausgeschlossen.

d.2) Leistungsverzögerungen, besondere
Regelung bei Charterfahrten

Im Falle eines Abbruchs oder Ausfalls einer Charterfahrt –  gemeint ist, dass das Schiff mit den Gästen an Bord nicht  ablegen oder mehr als eine Stunde fahren kann – (z.B. aufgrund von Hoch- oder Niedrigwasser, Unwetter, Betriebsstörung, Verkehrsbehinderung, Personalausfall der nautischen Crew oder behördlicher Anordnung), behält sich die DS GbR vor, dass die Veranstaltung auch auf einem liegenden Schiff und möglicherweise auch an einem anderen sicheren Standort (Hafen), als vorgesehen oder auf einem anderen Schiff als Ersatzfahrzeug stattfindet. Sofern die DS GbR den Abbruch zu verschulden hat, werden dem Kunden pauschal 33% Nachlass auf die  vereinbarte Charterrate gewährt. Andere Leistungen werden ohne Abzüge abgerechnet. Dem Kunden verleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Der DS GbR verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

e) Leistungszeit
Die DS GbR erbringt die Leistungen zu der vertraglich vereinbarten Zeit.

f) Verspätung des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen 15 Minuten vor Beginn der gebuchten Veranstaltung am vereinbarten Anleger zu sein. Wenn ein Kunde erst nach Beginn einer Veranstaltung eintrifft, besteht kein Anspruch mehr auf den bestimmten in der Karte ausgewiesenen Sitzplatz bzw. der Teilnahme an der Fahrt. Sollte der Besuch am Veranstaltungstag nicht angetreten werden, so verfällt die Karte ersatzlos. Im Falle des Verlustes der Eintrittskarte durch den Kunden sind Schadensersatz-, Wandlungs- und Rückabwicklungsansprüche ausgeschlossen.

g) Stark eingeschränkte Mobilität
Um die Sicherheit aller Gäste gewährleisten zu können, weist die DS GbR darauf hin, dass das das Schiffchen laut RheinSchUO baulich nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder vollständiger Blindheit beider Augen geeignet ist. Da in Notsituationen eine Evakuierung aller Passagiere sicher und schnell durchgeführt werden muss, können Personen im Rollstuhl oder sonstig stark eingeschränkter Mobilität, sowie Personen mit vollständiger Blindheit beider Augen nicht an Fahrten teilnehmen. Wir danken für Ihr Verständnis, dass hier Sicherheit vorgeht. Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen dürfen – ebenfalls aus Sicherheitsgründen – leider nicht mit an Bord genommen werden.

§ 3 Gutscheine

a) Allgemein
Für die Eventfahrten-Angebote von der DS GbR kann der Kunde Gutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag erwerben. Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Auch beim Kauf einer Fahrkarte mittels eines Gutscheins gelten die allgemeinen Bedingungen der Fahrten (insbesondere Altersbeschränkungen).

b) Gutschein-Bedingungen
Ein Gutschein kann für alle angebotenen und zum Zeitpunkt der Einlösung verfügbaren Eventfahrten eingesetzt werden, sofern nicht ein Gutschein für eine bestimmte Eventfahrt erworben wird (hierzu gilt §3d). Der Gutschein gilt als Zahlungsmittel für den Erwerb des Tickets.

c) Einlösung
Der Gutschein kann für den Kauf von Fahrkarten für die von der DS GbR angebotenen Eventfahrten eingelöst werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

d) Gutscheine für bestimmte Eventfahrten
Die Gutscheine können auch auf bestimmte Eventfahrten ausgestellt werden. In diesem Fall ist der Gutschein für die Einlösung einer bestimmten Eventfahrt gedacht, er kann aber auch für eine andere Fahrt verwendet werden.

§4 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Gemäß §19 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für den Versand, soweit eine postalische Versendung der Fahrkarten oder Wertgutscheine vereinbart wird. 

b) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

c) Im Zusammenhang mit der Reservierung ist eine Anzahlung von 50% fällig.
Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor der Fahrt überwiesen werden. Der Kunde kann bis zum 60. Tag vor dem Reservierungsdatum kostenfrei von seiner Reservierung zurücktreten. Tritt der Mieter nach dieser Frist bis 30 Tage vor der Reservierungsdatum zurück, so besteht seinerseits eine Schadensersatzpflicht in Höhe von 50% des vereinbarten Charterpreises. Tritt der Mieter innerhalb der 30 Tage Frist zurück, ist der Kunde in Höhe von 90% des Charterpreises schadensersatzpflichtig. Kann das Boot für den
vorher vermieteten Zeitraum anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht für Schadenersatzleistungen durch die DS GbR.

§5 Bild- und Tonaufnahmen
Die DS GbR darf Bild- und Tonaufnahmen zur Verwendung zu Zwecken des Marketings und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seitens der DS GbR und Dritter, sowie die Veröffentlichung in sozialen Medien, wie auf digitalen Medien Dritter machen. Kunden dürfen (soweit es sich nicht um Charterfahrten handelt) keine Ton-, Film-, Foto- oder Videokameras (auch Mobiltelefonkameras) ohne ausdrückliche Zustimmung der DS GbR auf dem Schiff betreiben.

§6 Haftung

a) Haftungsausschluss
Die DS GbR sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haftet die DS GbR im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.


b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.



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